TVgG-NRW – Ausschusssitzung des NRW Landtags
Der Tagesordnungspunkt 3 – „Entwurf einer Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – RVO TVgG-NRW)“ – wurde auf der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 10. April 2013 im Landtag NRW auf den nächsten Sitzungstermin am 8. Mai 2013 verschoben. Grund sind von der CDU-Fraktion eingereichte Änderungsvorschläge zur Rechtsverordnung. Damit bleibt weiterhin unklar wann und mit welchem Inhalt genau die Rechtsverordnung verabschiedet wird – urspr. Termin war der 1. März 2013. Die Rechtsverordnung ist unabdingbarer Bestandteil des TVgG-NRW. Sie enthält Konkretisierungen zur Anwendung des TVgG-NRW für die Bereiche umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei den Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber in NRW. Erst mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung kann das TVgG-NRW für alle öffentlichen Auftraggeber nach § 2 Abs. 4 TVgG-NRW in NRW verbindlich zur Anwendung kommen.
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