Bundesverwaltungsgericht entscheidet erstmals zu Rechtsschutz bei Frequenzvergabe
Nach einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.09.2009 hat das Gericht „wesentliche Modalitäten des Rechtsschutzes bei der Vergabe von Funkfrequenzen geklärt“ (Az. 6 C 4.09). Das Urteil sei bedeutsam im Hinblick auf die sogenannte Breitbandstrategie der Bundesregierung, die die baldige Vergabe beträchtlicher Frequenzressourcen vorsieht, um Versorgungslücken im ländlichen Raum möglichst kurzfristig zu schließen. In dem Verfahren, das die AIRDATA AG gegen die Bundesnetzagentur führt, ging es um die Zuteilung freigewordener Frequenzen im 2,6-GHz-Bereich. Die Bundesnetzagentur hatte die Vergabe dieser Frequenzen im Wege eines Versteigerungsverfahrens angeordnet und hierfür bestimmte Vergabebedingungen festgelegt. Die Versteigerung selbst und die abschließende Zuteilung der Frequenzen stehen noch aus. Gegen die schon ergangenen Zwischenentscheidungen der Bundesnetzagentur hat die AIRDATA AG Klage erhoben mit dem Ziel, die ihr bereits zugeteilten Frequenzen behalten zu können. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab. Seiner Ansicht nach kann Rechtsschutz erst am Ende des Vergabeverfahrens erlangt werden, indem ein nicht zum Zuge gekommener Bieter die abschließende Zuteilungsentscheidung anficht. Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil jetzt aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen. Sobald die Entscheidung veröffentlicht wird, werden wir über den Inhalt an dieser Stelle dezidiert berichten und diesen kommentieren.