BGH urteilt zur Einwilligung in telefonische Werbung und Cookie-Speicherung
Mit heute veröffentlichter Pressemitteilung hat der BGH sein Urteil zu Anforderungen in telefonische Werbung und Cookie-Speicherung kommuniziert (Rechtssache „Planet49“). Dabei folgte er dem EuGH in dessen früherer Entscheidung, so dass keine Überraschungen eingetreten sind. Verwunderlich bleibt aber, dass der BGH die Normen §§ 11-15 TMG als europarechtskonform ansah. Wichtig ist, dass die strengen Einwilligungsanforderungen an Cookies nur gelten, wenn tatsächlich eine Einwilligung eingeholt werden muss. Das gilt also nicht immer, wenn Cookies gesetzt werden, sondern nur wenn diese nicht für die Anzeige der Website erforderlich sind, z.B. für Werbung oder Analytics.
Falls sich aus dem Urteil eine Neubewertung einzelner Aspekte ergeben sollte, werden wir Sie natürlich informieren, wenn das Urteil im Volltext vorliegt. Ansonsten bleibt es bei unseren bisherigen Empfehlungen. In der Zwischenzeit stehen wir Ihnen natürlich gerne für direkte Anfragen zur Verfügung.
Pressemitteilung im Volltext: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020067.html?nn=10690868