Bundesregierung beschließt Bundesgeoreferenzdatengesetz
Die Bundesregierung hat am 16. Juni 2011 den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes (Bundesgeoreferenzdatengesetz) beschlossen.
Mit dem Gesetz werden die Verfügbarkeit, der Austausch und die Kompatibilität von Geodaten optimiert. Bislang mussten die von Bundesbehörden erhobenen, verarbeiteten und genutzten Daten für eine fachübergreifende Nutzung mit aufwändigen Verfahren zusammengeführt werden. Durch die Neuregelung wird das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie zum zentralen Dienstleister für eine effiziente und innovative Bereitstellung von bundesweiten Basisgeoinformationen. Auch die Qualität der Daten soll verbessert werden.
Geodaten werden von den verschiedensten Behörden erhoben, bereitgestellt und genutzt. Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie ist hierbei für bundesweite Basis-Geoinformationen, z. B. Referenznetze für Höhe, Lage und Schwere, aber auch topographische Karten zuständig. Der Wirtschaft dienen diese Basisinformationen als Grundlage für ihre Geo-Informationsprodukte in Navigationsprodukten.
Den Gesetzestext finden Sie hier: