Das neue Reservestärkungsgesetz (ResStG) kann für Arbeitgeber dazu führen, dass einzelne Beschäftigten kurzfristig verpflichtend zu Reservedienstleistungen herangezogen werden können. Zugleich sind weitere Beteiligungs- und Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen. So soll die Verteidigungsfähigkeit der Nation gestärkt werden, zugleich ergibt sich daraus ein höherer Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber.
Wir stellen den Kabinettsentwurf des ResStG-E vom 14.8.2026 ... Weiterlesen

