Vereinfachte Vergaberegeln dank Rezession
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat mit Rundschreiben vom 29.01.2009 darüber informiert, dass das Bundeskabinett am 27.01.2000 zur Beschleunigung von Investitionen beschlossen hat, die Vergabeverfahren des Bundes für die Jahre 2009 und 2010 zu vereinfachen. Unterhalb der Schwellenwerte soll hierzu bei Aufträgen bis zu einem Wert von 100.000 EUR die Vergabestelle wählen dürfen, welche Vergabeart sie anwendet, etwa die Freihändigen Vergabe. Oberhalb der Schwellenwerte betont der Europäische Rat in seiner Mitteilung vom 12.12.2008, dass aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage beschleunigte Verfahren im Vergaberecht erlaubt sein sollen.