Allgemeine Informationen zu Drohnen
Wir haben die einzelnen Schritte zur Prüfung, ob eine Aufstiegsgenehmigung für die geplante Nutzung erforderlich ist, nachfolgend grafisch aufbereitet.[1]
Hier finden Sie Kontaktdaten der örtlichen Luftfahrtbehörden. Diese müssen Sie zur Erteilung einer Aufstiegserlaubnis in dem jeweiligen Fluggebiet kontaktieren. Darüber hinaus können Erlaubnisse der örtlichen Polizei-/Ordnungsbehörden erforderlich sein.[1]
Der Datenschutz ist eines der wichtigsten Themen beim Betrieb von UAS sowie dem Einsatz von Flugmodellen. Für UAS wird die Einhaltung der anwendbaren rechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz sogar explizit als Voraussetzung für die Erteilung der Aufstiegserlaubnis aufgeführt. Das Datenschutzrecht ist allerdings Teil der Rechtsordnung, es muss daher unabhängig von der Einordnung als UAS oder Flugmodell Beachtung finden.
Als allgemeine Leitlinie kann man sich merken: Was am Boden schon nicht erlaubt ist, ist erst recht nicht in der Luft erlaubt.
Nachfolgend finden Sie weitere Aufführungen dazu, was Sie im Bereich Datenschutz (und auch Urheberrecht) nach derzeitigem Regelungsstand beachten sollten: [1]
Das Dokument “Informationen zum Datenschutz und Urheberrecht im Zusammenhang mit dem Betrieb eines UAS” folgt demnächst.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):
§§ 1 Abs. 2 Nr. 3, 27 Abs. 1 S. 2 BDSG
§ 44 BDSG
§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG
§ 201 a StGB
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen sowie den Einsatz von Flugmodellen. Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, können Sie uns gerne direkt für weitere Informationen unter uas-portal@bho-legal.com kontaktieren.[1]
[1] Die Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt – für deren Vollständigkeit und Aktualität können wir allerdings keine Gewähr übernehmen. Für Hinweise/Richtigstellungen sind wir dankbar und werden diese unverzüglich berücksichtigen.