Herzlich Willkommen in der Drohnen Datenbank
Im Datenbereich der Drohnen Datenbank finden Sie zahlreiche Informationen und Links für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS), außerdem zu Flugmodellen, sofern eine Abgrenzung von Interesse ist.
UAS sind unbemannte Fluggeräte (unmanned aerial systems), die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. In Deutschland ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen erlaubnispflichtig. Ein Aufsteigenlassen außerhalb der Sichtweite des Steuerers oder mit einer Gesamtmasse von über 25 Kilogramm ist grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot kann die zuständige Behörde jedoch Ausnahmen zulassen.
Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis sind die Luftfahrtbehörden der Länder. Genehmigungen können erteilt werden, wenn die zuständige Luftfahrtbehörde festgestellt hat, dass die beabsichtigte Nutzung des unbemannten Luftfahrtsystems nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führt. Außerdem wird unterschieden zwischen Allgemeinerlaubnis und Einzelerlaubnis. Ob und welche Erlaubnis erteilt wird, bestimmt die Behörde nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Wiegt das Fluggerät beispielsweise nicht mehr als fünf Kilogramm und hat keinen Verbrennungsmotor als Antrieb, so besteht in einigen Ländern die Möglichkeit, eine allgemeine Aufstiegserlaubnis zu erhalten. Diese kann eine Gültigkeit von bis zu zwei Jahren haben.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit haben Bund und Länder einheitliche Regelungen für die Harmonisierung des Verwaltungshandelns erarbeitet. Diese „Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 LuftVO“ wurden in den „Nachrichten für Luftfahrer“ (NfL I 161/12) veröffentlicht.


