Seminar „Künstliche Intelligenz und die KI-Verordnung für Führungskräfte“ (1-tägig)

Ihr Referent

Konditionen

1.900,00 EUR (zzgl. 19 % USt) pauschal, darin enthalten:

  • Vorbereitung des Seminars
  • Durchführung des Seminars
  • Unterlagen in elektronischer Form
  • An-/Abfahrt und Übernachtung innerhalb Deutschlands

Organisatorisches

  • Räumlichkeiten mit Beamer sind vom Kunden zu stellen
  • Ausdrucke der Unterlagen sind vom Kunden zu erstellen
  • Empfohlene maximale Teilnehmerzahl: 15 Personen (bei mehr Personen verliert die Veranstaltung den Seminarcharakter und der Lernerfolg verringert sich)
  • Onlinedurchführung ist möglich

Dauer

  • Ganztägig (6 Zeitstunden zzgl. Mittagessen und Pausen)
  • Beginn nach Absprache
Buchen Sie Dr. Matthias Lachenmann

Seminar „Künstliche Intelligenz und die KI-Verordnung für Führungskräfte“ (1-tägig)

Systeme mit Künstlicher Intelligenz (KI) finden zusehends Einzug in den Unternehmensalltag, nicht zuletzt dank Large Language Models (LLM), deren Tools wie ChatGPT oder Midjourney bereits im unternehmerischen Alltag genutzt werden. Die rechtlichen Fragestellungen wachsen, zugleich führt die technische und rechtliche Diskussion zu ersten Lösungen und strukturierten Vorgehensweisen. Die am 1. August 2024 in Kraft getretene KI-Verordnung hat für alle Unternehmen ab dem 2. Februar 2025 Schulungspflichten für die Beschäftigen zur Folge, insbesondere zu den Prüfpflichten bei Einsatz von KI-Systemen mit hohem Risiko.

Unser Seminar navigiert Sie durch den Dschungel der Anforderungen an KI-Systeme und zeigt Ihnen auf, wie Sie in Ihrem Unternehmen die rechtlichen Risiken minimieren können. Dabei richten wir uns an Führungskräfte und Entscheidungsträger wie Geschäftsführer, Justiziare, CIO/CDO, KI-Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte und vergleichbare Positionen, die die KI-Verordnung kennenlernen möchten und Richtungsangaben zum Umgang mit den neuen Herausforderungen benötigen.

Aufgrund der großen Bandbreite der Fragestellungen bei KI, gehen wir gerne individuell auf die von Ihnen vorab angefragten Themen ein. Mit diesem Seminar können Sie zudem nachweisen, dass Sie die Vorgabe der Schulungspflicht nach Art. 4 Abs. 1 KI-Verordnung für die Teilnehmer:innen erfüllt haben.

Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer:innen über die aktuelle Rechtslage zu informieren und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen hinsichtlich der KI-Nutzung im Unternehmen zu geben. Die wichtigsten Themenblöcke können Sie dem untenstehenden Programmvorschlag entnehmen. Dabei leiten wir individuelle und konkrete Handlungsempfehlungen ab. Diese Empfehlungen umfassen insbesondere

• Impulse für die (gemeinsame) Erarbeitung/Erstellung einer mögliche KI-Leitlinie bzw. Betriebsvereinbarung
• die Schulungen der Beschäftigten mit Handlungsvorgaben und
• die Auditierung des Unternehmens im Hinblick auf die Umsetzung der KI-Verordnung.

Seminarprogramm (Vorschlag)

  • 09.00 – 09.30 Uhr: Begrüßung, Vorstellungsrunde, Status quo und Ihre Fragen
  • 09.30 – 10.30 Uhr: Grundprinzipien von KI und Risiken im Unternehmensalltag anhand von Praxisbeispielen
  • 10.30 – 10.45 Uhr: Kaffeepausee
  • 10.45 – 12.15 Uhr: Die KI-Verordnung
    • Die Einteilung in Risikoklassen
    • Die KI-Definition und Anwendungsbereich
    • Pflichten für Hochrisiko-KI
    • Pflichten aus der KI-Verordnung für alle Unternehmen
  • 12.15 – 13.15 Uhr: Mittagspause
  • 13.15 – 14.45 Uhr: KI-Recht
    • Geschäftsgeheimnisschutz
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Lizenzrecht
    • ggf. Vergaberecht
  • 14.45 – 15.00 Uhr: Kaffeepause
  • 15.00 – 16.00 Uhr: Empfehlungen zur KI-Nutzung in der Praxis
    • Inhalte einer KI-Richtlinie
    • Prüfung des gewünschten Umgangs mit KI-Nutzung im Unternehmen
    • Erste Schritte zur Umsetzung der KI-Verordnung
  • 16.00 – 16.30 Uhr: Diskussionsrunde, Ende des Seminars

    Das Programm ist ein Vorschlag und kann je nach Kundenwunsch variiert werden.

    Ihr Referent, Dr. Matthias Lachenmann, befasst sich seit vielen Jahren mit dem KI-Recht und hält seit 2019 Vorträge zu KI bei der UDIS Ulmer Gesellschaft für Datenschutz und IT-Sicherheit gGmbH, hält seit mehreren Jahren regelmäßig Vorträge zur KI-Verordnung und betreut Mandanten zur rechtlichen Umsetzung von KI-Projekten bzw. der KI-Organisation im Unternehmen.

    Bei Interesse wenden Sie sich direkt telefonisch oder per E-Mail an Dr. Matthias Lachenmann (Tel.: +49 221 270 956-180, matthias.lachenmann@bho-legal.com)