Aktuelle Flugbeschränkungsgebiete der UEFA EURO 2024
Anlässlich der bevorstehenden Europa-Fußballmeisterschaft UEFA EURO 2024 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) diverse Flugbeschränkungsgebiete für Stadien der Fußball-EM festgelegt (NfL 2024-1-3117).
Darin wird unter anderem der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) und Flugmodellen in einem Radius von zwei nautischen Meilen (rund 4 km) um die jeweiligen Stadien an Tagen mit Spielbegegnungen im Zeitraum von drei Stunden vor dem geplanten Spielbeginn sowie bis vier Stunden nach Spielbeginn untersagt. Weitere Anordnungen können tagesaktuell durch die jeweils zuständigen Landespolizeien erfolgen.
Wir raten unseren Mandantinnen und Mandanten daher dringend, die Vorgaben bei ihren Flugvorhaben zu berücksichtigen. Bei fahrlässiger Nichtbeachtung drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten, im Fall von Vorsatz sogar Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, vgl. § 62 LuftVG.
Auch empfehlen wir, sich tagesaktuell über die genauen Regelungen und Beschränkungen der einschlägigen Flugbeschränkungsgebiete sowie weitere lokale Anforderungen zu informieren.
Weiterführende Informationen unter:
- Bezirksregierung Münster
- Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
- BMDV Digitale Plattform unbemannte Luftfahrt (DiPuL)
Für weitere Informationen zu diesem Thema und zur Klärung rechtlicher Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Expertenteam:
Dr. Oliver Heinrich, Gründungspartner und Rechtsanwalt
Telefon: +49 221 / 270 956 – 200, E-Mail: oliver.heinrich@bho-legal.com
Malte Krumm LL.M, Rechtsanwalt
Telefon: +49 221 / 270 956 –265, E-Mail: malte.krumm@bho-legal.com