Vergaberecht für die Praxis (2-tägig)

Aktuelle Termine – immer 2-tägig:

13.11. und 14.11.2018

 

Dauer

1. Tag: 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Brennpunkte des Vergaberechts)
2. Tag: 09:00 Uhr bis 15:45 Uhr (UVgO in der Praxis)

Ort

BHO Legal, Hohenstaufenring 29-37, 50674 Köln

Seminarinhalte

Anmeldung und Infos auf einen Blick

Konditionen

  • ohne Übernachtung: 720,00 EUR (zzgl. 19 % USt) p. P.
  • mit einer Übernachtung/Frühstück: 795,00 EUR (zzgl. 19 % USt) p. P.
  • mit zwei Übernachtungen (Anreise am Vortag): 870,00 EUR (zzgl. 19 % USt) p. P.
  • nur ein Tag ohne Übernachtung: 360,00 EUR (zzgl. 19% USt) p.P.

Die Beiträge verstehen sich jeweils pro Person für beide Seminartage und beinhalten Unterlagen, Getränke, Mittagessen und Webzugriff auf gesperrten Bereich sowie ggf. auch Hotelübernachtung(en) inkl. Frühstück im Hotel „Esplanade“. Wir haben eine Exklusiv-Vereinbarung für ein Zimmerkontingent mit dem Hotel „Esplanade“, welches sich gleich gegenüber unserer Kanzlei in der Kölner Innenstadt befindet.

Anspruch

Unser Anspruch ist es, dass die Teilnehmer das Gelernte unmittelbar in die Praxis umsetzen können. Dies kann nach Erfahrungen aus über 100 Schulungen zum Vergaberecht ernsthaft nur in einem 2-tägigen Seminar gelingen, da der Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin ohne fundierte Grundlagen und Vorkenntnisse des Vergaberechts (erster Tag) Vergabeunterlagen nicht verstehen und bearbeiten bzw. Angebote erstellen und prüfen kann (zweiter Tag).

Inhalt

Erklärung der Begrifflichkeiten und Struktur des neuen Vergaberechts, Übersicht über die Änderungen im Vergleich zum alten Vergaberecht, Bewertungskriterien, Bewertungsmatrix, Berechnungsformeln gemäß neuem Vergaberecht und neuer Rechtsprechung, Leistungsbeschreibung und Bestimmungsrecht des Auftraggebers, Vergaberechtsfreie Vertragsänderungen sowie Gemischte Aufträge nach neuem Recht, Überblick über die wesentlichen Vorschriften UVgO unter Hervorhebung der Unterschiede zur VOL/A, 1. Abschnitt unter Hervorhebung der Unterschiede zur VgV, Vergabeverfahren, insbesondere die Verhandlungsvergabe, Eignungskriterien, Festlegung, Eignungsleihe, Umgang mit Nachunternehmern, Prüfung der Eignung, Nachforderung, Ausfüllen nationale Bekanntmachung und Zusammenstellung Vergabeunterlagen in Teamarbeit anhand Praxisfall, Prüfung und Wertung der Angebote und Informationspflichten.

Praxisbezug 

Ausfüllen einer Bekanntmachung in Teamarbeit, insbesondere Festlegung der Eignungskriterien, mehrere Praxisfälle zur Beschränkten Ausschreibung und Verhandlungsvergabe und entsprechende Formulierungsvorschläge zur Begründung und Dokumentation, gemeinsame Festlegung von Zuschlagskriterien und einer Bewertungsmethode (Bewertungsmatrix), gemeinsame Erarbeitung einer Aufforderung zur Angebotsabgabe via E-Mail bei einer Verhandlungsvergabe; Prüfung kompletter Vergabeunterlagen und anschließende gemeinsame Besprechung; mehrere Fälle zur Angebotsprüfung und dem Umgang mit Defiziten in Angeboten; Praxisfall zum Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers.

Kleingruppen

Um den Praxisbezug zu gewährleisten sind unsere Schulungen stets auf maximal 8 Teilnehmer begrenzt. Wir empfehlen daher eine rechtzeitige Anmeldung.

Exklusiv nur für Teilnehmer

Dauerhafter Zugang zu unserem geschützten Vergabe-Portal ( www.vergabebrief.de ) mit zusätzlichen und stets aktualisierten Schulungsunterlagen und Mustervorlagen (die Seminarteilnehmer erhalten hierzu ein Passwort).

Ihr Referent

Dr. Roderic Ortner ist seit zehn Jahren als Rechtsanwalt im Vergabe- und IT-Recht tätig. Er berät sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieterunternehmen bei Ausschreibungen und in Nachprüfungsverfahren. Dr. Ortner hat seit dem Jahre 2009 bereits über 100 Schulungen im Vergaberecht durchgeführt u. a. für Bundesbehörden, Landesbehörden, Kliniken, Forschungseinrichtungen, Städte, Verbände, mittelständische Unternehmen, Konzerne.

Absagemöglichkeit

Bei Absage spätestens 10 Kalendertage vor dem Termin wird keine Gebühr fällig. Bei Absage 9 Kalendertage oder früher vor dem Termin wird die Hälfte der Gebühr fällig.

Hinweis

Bei weniger als drei Anmeldungen bitten wir um Verständnis, dass wir uns eine rechtzeitige Absage (spätestens eine Woche vorher) vorbehalten. Evtl. im voraus von Ihnen verauslagte Kosten für Anreise oder selbstgebuchte Unterkunft können wir dann leider nicht erstatten.

Inhouse-Seminare

Wie bei allen Seminaren bieten wir an, bei Ihnen im Unternehmen eine Inhouse-Schulung vorzunehmen. Gerne lassen wir Ihnen ein individuelles Angebot zukommen. Für Fragen hierzu wenden Sie sich per Telefon an das Büro BHO Legal: +49 221 270 956 0 oder per E-mail an cologne@bho-legal.com