Beihilferecht
Zuwendungen stellen für Unternehmen, Institutionen und sonstige Einrichtungen wichtige Finanzierungsquellen dar (z.B. EFRE Förderung, FP7). Schnell ist die gewährte Unterstützung allerdings mehr Fluch als Segen, wenn sie mit dem strengen EU-Beihilferecht kollidiert. Dem Zuwendungsempfänger drohen dann Rückzahlungen, manchmal erst Jahre später und verbunden mit nicht kalkulierten finanziellen Risiken.
Wir unterstützen unsere Kunden darin, diese Risiken zu vermeiden. Hierzu durchleuchten wir beihilferechtlich relevante Sachverhalte bereits im Vorfeld, decken entsprechende Risiken auf und erarbeiten Lösungen zu deren Vermeidung. Damit stellen wir für unsere Kunden sicher, dass die Zuwendung auch tatsächlich dauerhaft von Vorteil ist. Ggf. erstellen wir auch erforderliche Konsortialvereinbarungen zwischen mehreren Beihilfeempfängern unter Beachtung der geistigen Eigentumsrechte.
Weitere Informationen erhalten Sie auch gerne persönlich von uns. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.


